Bevor es losgeht

Bevor es losgeht

Die Müritz Klinik verfügt über folgende Versorgungs- und Belegungsverträge:
-    nach § 38 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung
-    nach § 111 Abs. 2 SGB V mit den Krankenkassen

Eine Rehabilitation kann jeder gesetzlich Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung oder seiner Krankenkasse beantragen.

Bei vielen Krankheiten oder medizinischen Eingriffen sind anschließende Anschlussheilbehandlungen unverzichtbar, um die Gesundheit des Patienten wieder herzustellen und zu erhalten.

Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme (Heilverfahren) bzw. einer Anschlussheilbehandlung:

Rehabilitationsmaßnahme (Heilverfahren):

Rehabilitationsmaßnahmen müssen beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Bei Berufstätigen ist dies in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Bei Rentnern, Hausfrauen/-männern oder Erwerbslosen die gesetzliche Krankenkasse. Die Beantragung erfolgt durch Ihren Haus- oder Facharzt, da dieser dem Antrag eine schriftliche Begründung beifügen muss.
Beachten Sie hierbei Ihr Wunsch- und Wahlrecht.

Der verantwortliche Kostenträger prüft den Antrag hinsichtlich der Diagnose und des Indikationsspektrums. Nach der Genehmigung erhält die entsprechende Klinik die Unterlagen.

Die Terminfestlegung erfolgt in der Regel zusammen mit Ihnen, wobei wir soweit möglich gerne auf Ihre individuellen Wünsche eingehen. Steht der Termin fest, erhalten Sie unser Einladungsschreiben.

Anschlussheilbehandlung:

Im Anschluss an eine Behandlung im Akutkrankenhaus kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erforderlich sein. Die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) regelt üblicherweise der Sozialdienst des Krankenhauses. Beachten Sie hierbei Ihr Wunsch- und Wahlrecht.

Nach der Prüfung der Indikation sprechen wir die Termine telefonisch mit dem Krankenhaus oder bei Bedarf auch mit dem Kostenträger ab.

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Müritz Klinik:

Frau Tiede
Tel.: 03991 740166

Frau Schnippkoweit
Tel.: 03991 740163

Dokumente:

Private Krankenversicherung

Die Aufnahme von privat krankenversicherten Personen ist in der Müritz Klinik selbstverständlich möglich. Wichtig ist, dass Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse und ggfs. Ihrer Beihilfestelle abklären ob diese die Kosten Ihres Rehabilitationsaufenthaltes übernehmen. In der Regel erfolgt die Abrechnung über Sie als Patient. Die Klinik erfüllt die Voraussetzung der §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung und ist deshalb beihilfefähig. Die Aufnahmemodalitäten werden direkt mit Ihnen abgesprochen. Kommen Sie zu einer Anschlussheilbehandlung (AHB) zu uns, erfolgt die Terminabsprache mit dem Krankenhaus.

Ihre Ansprechpartnerin in der Müritz Klinik:

Frau Marxkord
Tel.: 03991 740345