COVID-19
Besondere Bedingungen zu Ihrem Aufenthalt unter COVID-19
Als medizinische Einrichtung unterliegt die Müritz Klinik als Fachklinik für Rehabilitation allgemeinen hygienischen und medizinischen Richtlinien. Im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie gelten zusätzlich für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens die aktuellen Richtlinien und Verordnungen der Bundes- und Landesbehörden sowie der lokalen Gesundheitsämter, die in der Müritz Klinik vollumfänglich umgesetzt werden können.
Ziel aller Verhaltens- und Hygienemaßnahmen in der Müritz Klinik ist die Verhinderung einer Corona-Virus-Infektion innerhalb der Klinik, wodurch für unsere Patienten ein geschützter Raum geschaffen werden soll. Dadurch ermöglichen wir es unseren Patienten die (Anschluss-)Rehabilitation uneingeschränkt durchführen zu können, um ihre individuellen gesundheitlichen Ziele zu erreichen.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Verfügungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sowie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Link: https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/ bzw. https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverfügungen/
Verhaltens- und Hygieneregeln bei Aufnahme in die Müritz Klinik
- Zur Vermeidung einer stationären Aufnahme von Patienten mit akuter Corona-Virus-Infektion werden bei allen Patienten bei Abholung durch unseren Fahrdienst klinische Zeichen einer Infektion, wie Fieber und/oder Husten, ausgeschlossen.
- Vor Abfahrt wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Nur bei einem negativen Testergebnis erfolgt der Transfer zur Klinik.
- Zu den weiteren Testverfahren im Hause werden Sie nach Ihrer Anreise informiert. Wir halten uns dabei an die jeweils aktuell gültige Reha-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Verhaltens- und Hygieneregeln während des stationären Aufenthaltes
- Die Verhaltens- und Hygieneregeln in der Müritz Klinik entsprechen den behördlichen Vorgaben und haben ebenso wie im öffentlichen Raum das Ziel die Hygieneregeln im täglichen Umgang einzuhalten.
- Während des stationären Aufenthaltes kann daher gegenwärtig in der Müritz Klinik kein Besuch von Angehörigen oder Freunden und Bekannten ermöglicht werden.
- Im gesamten Haus gilt eine Maskenpflicht. Bringen Sie daher bitte Ihren Mund-Nase-Schutz mit.
Wir bitten um Verständnis, dass sich aufgrund der dynamischen Entwicklungen jederzeit Änderungen der Einschränkungen durch Vorgaben der Landesregierung ergeben können.